Das TSG regelt seit 1981 die Möglichkeit für trans* Personen den Vornamen und den nach der Geburt erfolgten Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Sowohl die Entstehung des TSG als auch die Änderungen, die das TSG seitdem erfahren hat, sind Ausdruck des Spannungsfeld zwischen dem Kampf von trans* Menschen für ihre Rechte, den gesellschaftlichen Vorstellungen von Geschlecht, Geschlechter- und Sexualnormen und staatlicher Regulierung von Geschlecht und Sexualität.
Der Vortrag stellt die ursprüngliche Fassung des TSG von 1981 und die durch zahlreiche erfolgreiche Verfassungsbeschwerden geprägte rechtliche Entwicklung bis heute vor und versucht aufzuzeigen, welche Lebensrealitäten und gesellschaftlichen Normen sich hinter den juristischen Normen und rechtlichen Auseinandersetzungen verbergen.
Dr. jur. Louis Kasten arbeitet(e) eigentlich in den Rechtsgebieten Strafrecht und Sozialrecht. Seit 2013 beschäftigt er sich als Teil der Kampagne ‚Für eine dritte Option‘ jedoch darüber hinaus mit den Rechten von trans* und inter* Personen.